Hinweis zur Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, dass die genannten Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren und Menschen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Webseiten und Apps barrierefrei gestaltet, Videos mit Untertiteln versehen und alternative Eingabemethoden angeboten werden. Als Kleinstunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG ist unser Unternehmen derzeit nicht gesetzlich verpflichtet, eine barrierefreie Website nach dem BFSG bereitzustellen. Dennoch sind wir natürlich stetig bemüht, unsere Inhalte möglichst benutzerfreundlich und verständlich zu gestalten. Für Anregungen oder Empfehlungen können Sie uns gerne diesbezüglich kontaktieren.